Finanzen

Bundesfinanzhof: Bitcoin-Gewinne sind steuerpflichtig

Lesezeit: 2 min
28.02.2023 11:27  Aktualisiert: 28.02.2023 11:27
Ein Kläger hat vor dem Bundesfinanzhof Schiffbruch erlitten. Er war beim Handel mit Bitcoin offenbar zu ungeduldig, weshalb er nun massiv Steuern zahlen muss.
Bundesfinanzhof: Bitcoin-Gewinne sind steuerpflichtig
Die Besteuerung von Bitcoin beschäftigt zunehmend Behörden und Gerichte. (Foto: dpa)

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Privatanleger müssen ihre Gewinne aus Geschäften mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen versteuern. Damit hat ein ungenannter Kläger vor dem Bundesfinanzhof Schiffbruch erlitten, der sich gegen die Besteuerung von 3,4 Millionen Euro Krypto-Profit gewehrt hatte. Denn auch wenn Krypto-Währungen nur im digitalen Raum existieren, sind sie doch ein Wirtschaftsgut, für das Steuern fällig sind. Das hat das höchste deutsche Finanzgericht in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. «Das ist die erste höchstrichterliche Entscheidung zum Thema Kryptowährungen», sagte Richter Nils Trossen bei der Jahrespressekonferenz des BFH in München.

Der Mann aus Nordrhein-Westfalen hatte ein sehr gutes Geschäft gemacht: 2014 kaufte er für 22 585 Euro 24 Bitcoin, nach Tausch und Rücktausch mit den zwei anderen Kryptowährungen Ethereum und Monero im Laufe des Jahres 2017 verkaufte er sein Bitcoin-Depot schließlich im November und Dezember desselben Jahres, mit einem sagenhaften Gewinn von 3,4 Millionen Euro. Ein einzelner Bitcoin war laut BFH zum Jahresende 2017 11 610 Euro wert.

Nachdem das Finanzamt 1,4 Millionen Euro Einkommensteuer festgesetzt hatte, ging der Mann vor Gericht. «Die Argumentation des Klägers war, Kryptowährungen seien nichts Greifbares, nichts Tatsächliches, und daher keine Wirtschaftsgüter», sagte Richter Nils Trossen. Das zweite Argument des Klägers: Weil Krypto-Anleger ihre Profite mutmaßlich häufig verschleiern, der Fiskus Steuern aber gerecht und gleichmäßig kassieren soll, monierte er ein «strukturelles Vollzugsdefizit» der Finanzverwaltung. Das hätte dann zu einer Steuerbefreiung führen sollen.

Doch schon in der ersten Instanz vor dem Finanzgericht Köln hatte der Mann verloren, und auch der IX. Senat des BFH folgte dem nicht. «Es gibt eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern, die man nicht greifen kann», sagte Trossen. Darunter fallen nach Worten des Richters beispielsweise auch der Wert einer Firma oder ein Kundenstamm. Der IX. Senat sah auch kein strukturelles Vollzugsdefizit.

Bitcoin und andere Kryptowährungen seien «im Wesentlichen Spekulationsobjekte», sagte Trossen. Der Mann hätte möglicherweise bloß geduldiger sein müssen. Der BFH zählt Kryptowährungen zu den «anderen Wirtschaftsgütern», ebenso wie Gold. Wer bei einem privaten Veräußerungsgeschäft innerhalb einer Spekulationsfrist von einem Jahr mit Gewinn verkauft, muss Steuern zahlen, danach nicht mehr. Abgesehen davon war der Bitcoin-Kurs nach wilden Schwankungen bis 2021 auf ein seither nicht mehr erreichtes Hoch von über 60 000 Dollar gestiegen.

Die Richter gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren noch weitere Bitcoin-Verfahren den Bundesfinanzhof erreichen, wenn enttäuschte Krypto-Anleger Kursverluste steuerlich verrechnen wollen. «Das wird natürlich ein Thema der Zukunft werden», sagte Trossen.

Letztlich seien Bitcoin Spekulationsobjekte. «Da stellt sich natürlich die Frage: Wenn bei einem Gegenstand, der geschaffen wird, um damit zu spekulieren, Verluste entstehen - ob die Allgemeinheit diese Verluste mittragen muss.»

Der Kläger zählt damit zu jenen Steuerzahlern, die vor dem Bundesfinanzhof scheitern. Statistisch betrachtet sind die Erfolgschancen bei Revisionsklagen gegen das Finanzamt jedoch nicht schlecht: In 45 Prozent der Fälle gewinnen die Steuerpflichtigen, wie BFH-Präsident Hans-Josef Thesling berichtete. Der BFH selbst ist ebenfalls digitaler geworden: Die Umstellung auf elektronische Gerichtsakten und elektronischen Rechtsverkehr ist nach Theslings Worten erfolgreich abgeschlossen. (dpa-AFX)


Mehr zum Thema:  

Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Kostenloses Experten-Webinar: Die Zukunft der personalisierten Medizin aus der Cloud - und wie Sie davon profitieren

Eine individuelle Behandlung für jeden einzelnen Menschen - dieser Traum könnte nun Wirklichkeit werden. Bei der personalisierten Medizin...

Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Wert der genannten Aktien, ETFs oder Investmentfonds unterliegt auf dem Markt Schwankungen. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen und insbesondere in den Prospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

DWN
Politik
Politik Deutsch-australische Rüstungskooperation: Mehr als Boote und Panzer?
05.05.2024

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock befürwortet eine engere Rüstungskooperation zwischen Deutschland und Australien, da sie betont,...

DWN
Immobilien
Immobilien Die Grunderwerbssteuer: Was Sie unbedingt wissen sollten!
05.05.2024

Jeder, der in Deutschland ein Grundstück erwerben will, zahlt darauf Steuern. Vorne mit dabei: Die Grund- und Grunderwerbssteuer. Doch was...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Eli Lilly, Merck und Biontech: Deutschland behauptet sich als Pharma-Standort
05.05.2024

Mehr als 250.000 Beschäftigte sind in Deutschland allein in der Pharma-Industrie beschäftigt. Dass die Branche auch in naher Zukunft...

DWN
Finanzen
Finanzen Dispozinsen: Wie sie funktionieren und wie man sie vermeidet
05.05.2024

Dispozinsen können eine teure Überraschung für Bankkunden sein, die ihr Konto überziehen. Dieser Artikel erklärt, wie Dispozinsen...

DWN
Technologie
Technologie EU-China-Beziehung: Droht ein Handelskrieg um Elektroautos?
05.05.2024

Vor Xi Jinpings Besuch in Paris bekräftigt Deutschland seine Haltung im EU-China-Streit um E-Autos. Doch wie wird die EU reagieren?

DWN
Unternehmen
Unternehmen Europameisterschaft 2024 am Arbeitsplatz streamen: Wie weit geht Arbeitgeber-Toleranz?
05.05.2024

Die Spiele der Europameisterschaft 2024 finden zu Zeiten statt, die nicht ideal für Arbeitnehmer sind. Einige Spiele starten bereits um 15...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Handwerksbetriebe in Not: Geschäftslage trübt sich ein
05.05.2024

Die aktuelle Lage im Handwerk bleibt düster, mit einer spürbaren Verschlechterung der Geschäftslage im ersten Quartal 2024 aufgrund...

DWN
Politik
Politik DWN-Kommentar: Eine Welt ohne Europa?
04.05.2024

Der Krieg in der Ukraine und die Spannungen im Nahen Osten gefährden die Zukunftsfähigkeit der EU. Nun steht sie an einem Scheideweg:...